Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,912
BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59 (https://dejure.org/1961,912)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1961 - II C 114.59 (https://dejure.org/1961,912)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1961 - II C 114.59 (https://dejure.org/1961,912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59
    Er weist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. November 1955 - BVerwG VI C 154.58 - (BVerwGE 9, 345) hin und meint, § 110 Abs. 5 BBG sei bei Begründung eines andersartigen Dienstverhältnisses nicht anwendbar.

    § 110 Abs. 5 BBG regelt mithin nur die Fälle wiederholter "Anstellungen" im Beamtenverhältnis, setzt also gleichartige Verhältnisse voraus (ebenso mit eingehender Begründung BVerwGE 9, 350 [BVerwG 25.11.1959 - VI C 154/58]); diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn ein Beamter vor dem Wechsel des Dienstherrn oder vor der Wiederanstellung nicht Beamter, sondern z.B. Berufsoffizier war.

    Daß die Durchführungsverordnung dabei in Anknüpfung an die am 8. Mai 1945 bestehenden Rechtsverhältnisse nur zwei Laufbahngruppen - die der Berufsunteroffiziere und die der Berufsoffiziere - bestimnt hat und bei Anwendung des Beförderungsschnitts auf die Versorgung der Berufsoffiziere, abgesehen von der Sonderregelung des § 3, eine bei der Besoldungsgruppe C 10 beginnende Einheitslaufbahn zu grunde legt, ist unbedenklich (so schon BVerwGE 9, 349 [BVerwG 25.11.1959 - VI C 154/58]).

  • BVerwG, 22.01.1959 - VI C 21.58
    Auszug aus BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59
    Daß sie materiell mit Verfassungsrecht vereinbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (BVerwGE 3, 226, 5, 39, Beschluß vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 -).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59
    Zu Unrecht macht die Revision geltend, § 110 BBG sei infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1960 (BVerfGE 11, 203) "nicht mehr existent" und deswegen auch im Rahmen des Gesetzes zu Artikel 131 GG seither nicht mehr anwendbar.
  • BVerwG, 28.03.1956 - II C 301.54

    Nichtberücksichtigung von Beförderungen als Grundrechtsverletzung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59
    Daß sie materiell mit Verfassungsrecht vereinbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (BVerwGE 3, 226, 5, 39, Beschluß vom 22. Januar 1959 - BVerwG VI C 21.58 -).
  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60

    Wiederverwendung ehemaliger, mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung

    Daß § 110 BBG bei Anwendung auf den vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten Personenkreis verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 11, 203) - anerkannt (Urteile des Senatsvom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 - undvom 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 -).
  • BVerwG, 20.06.1962 - VI C 9.60

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] [106 f.]; Urteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 -) von der Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschriften über den Beförderungsschnitt und die zusätzliche Berücksichtigung von Tapferkeitsbeförderungen der Berufssoldaten bei der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG aus.
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
    Zu Unrecht meint die Revision, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Vorschrift des § 110 BBG (BVerfGE 11, 203) sei auch im Rahmen des Gesetzes zu Artikel 131 GG nicht anwendbar; das ergebe sich u.a. aus § 78 G 131. Hierzu hat der erkennende Senat bereitsim Urteil vom 14. Dezember 1961 - BVerwG II C 114.59 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 29.08.1963 - II C 60.62

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in dem von der Revision erwähntenUrteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 - entschieden, daß § 110 Abs. 4 Satz 2 BBG nicht - schon - von der Anstellung, sondern - erst - von der Aufstiegsbeförderung ausgehe, also eine nach der Anstellung liegende Aufstiegsbeförderung voraussetze, und daß bei Anwendung dieser Vorschrift - vor oder nach der Anstellung liegende - Zeiten vor der Aufstiegsbeförderung nicht einzurechnen seien.
  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 14.63

    Rechtsmittel

    Da der Dienstgrad des Musikmeisters erst durch die oben angeführte Verordnung vom 12. April 1938 dem Dienstgrad des Leutnants gleichgestellt wurde, könnte im vorliegenden Fälle nur fraglich sein, ob als Anstellungszeitpunkt der 1. November 1928 anzusehen ist, nämlich der Zeitpunkt, in dem der frühere Kläger tatsächlich zum Musikmeister, allerdings in der Laufbahn der Berufsunteroffiziere, ernannt würde, oder der Zeitpunkt (Mitte 1938), in dem der frühere Kläger als Musikinspizient wieder in das Berufssoldatenverhältnis, jetzt in die Laufbahn der Berufsoffiziere, übernommen wurde, wobei im letzteren Falle der frühere Kläger bei der Anwendung des "Beförderungsschnitts" im Wege der in § 2 Abs. 1. Nr. 1 der Ersten DVO/G 121 vorgeschriebenen Fiktion so zu behandeln wäre, wie wenn er Mitte 1938 unter Überspringen des Anstellungsdienstgrades des Musikmeisters (Leutnant) sowie der Dienstgrade Obermusikmeister (C 15 = A 4 c 2) und Stabsmusikmeister (C 14 = A 4 b 2) befördert worden wäre (vgl. § 110 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative BBG; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 -).
  • BVerwG, 06.12.1962 - II C 154.60
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die gegenteilige Auffassung vertreten und diese auch angesichts der vorgenannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufrechterhalten (vgl. Urteile des Senats vom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 - und vom 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 -), zumal da das Bundesverfassungsgericht selbst darin (BVerfGE 11, 217 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvL 7/60]) zum Ausdruck gebracht hat, daß es an seiner bisherigen Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des § 110 BBG bei Anwendung auf die von dem Gesetz zu Artikel 131 GG erfaßten Personen festhält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht